Ratgeber
Schadenmanagement7 Min.

Unfall mit dem Firmenfahrzeug: So verhalten Sie sich richtig – Schritt für Schritt

Sicherheit, Beweise, Meldung: Mit dieser Anleitung wissen Ihre Fahrer im Ernstfall genau, was zu tun ist.

Fahrer stellt nach einem Unfall ein Warndreieck hinter einem Transporter auf

Das Wichtigste in Kürze

  • Absichern und Erste Hilfe haben immer Vorrang.
  • Fotos, Zeugen und Daten sichern – kein Schuldanerkenntnis.
  • Schaden noch am selben Tag melden.

1. Ruhe bewahren und absichern

Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern – innerorts etwa 50 m, auf Landstraßen rund 100 m und auf der Autobahn mindestens 150–200 m hinter der Unfallstelle. Bei kleinen Schäden ohne Verletzte das Fahrzeug möglichst an den Rand fahren, damit kein Folgeunfall entsteht.

2. Erste Hilfe leisten und Notruf wählen

Sind Menschen verletzt, geht Hilfe vor allem anderen: Notruf 112 wählen und Erste Hilfe leisten. Das ist gesetzliche Pflicht. Die Polizei sollten Sie bei Verletzten, hohem Sachschaden, unklarer Schuldfrage, Streit, Verdacht auf Alkohol oder Drogen und bei Unfällen mit ausländischen Beteiligten immer hinzuziehen.

3. Beweise sichern

Je besser die Dokumentation, desto schneller und günstiger die Regulierung:

  • Fotos aus mehreren Blickwinkeln: Übersicht, Fahrzeugstellung, Schäden, Bremsspuren, Verkehrszeichen.
  • Namen, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners notieren.
  • Kontaktdaten von Zeugen aufnehmen – sie sind oft entscheidend.
  • Eine einfache Unfallskizze anfertigen, gern auch per Diktat.

4. Kein Schuldanerkenntnis abgeben

Bleiben Sie höflich, aber unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis und sagen Sie nicht „Das war meine Schuld“. Ein solches Anerkenntnis kann Ihren Versicherungsschutz gefährden. Der Europäische Unfallbericht dient nur der neutralen Beschreibung des Hergangs.

5. Unfallstelle nicht vorschnell verlassen

Wer sich vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellungen zu ermöglichen, begeht Unfallflucht (§ 142 StGB) – auch bei einem Parkrempler. Ist der Geschädigte nicht auffindbar, angemessen warten und dann die Polizei informieren. Ein Zettel am Scheibenwischer reicht nicht.

6. Sofort melden – und den Rest uns überlassen

Melden Sie den Schaden noch am selben Tag an den Fuhrpark und den Makler. Versicherer verlangen eine Meldung innerhalb einer Woche; je früher, desto besser lassen sich Mietwagen, Gutachter und Werkstatt steuern. Als Fleetcover-Kunde melden Ihre Fahrer den Schaden direkt im Portal mit Fotos und Diktat – wir übernehmen die Kommunikation mit Versicherer, Gegner und Werkstatt.

Tipp: Unfallkarte ins Handschuhfach

Legen Sie in jedes Fahrzeug eine Unfallkarte mit den wichtigsten Schritten, der Schaden-Hotline und dem Europäischen Unfallbericht. So handeln auch Fahrer unter Stress richtig – und Sie sparen später Zeit und Geld.

Im Ernstfall nicht allein

Fleetcover-Kunden melden Schäden rund um die Uhr in wenigen Minuten. Wir kümmern uns persönlich um die gesamte Abwicklung.