Halterhaftung im Fuhrpark: Führerscheinkontrolle, UVV und Ihre Pflichten als Unternehmer
Als Fahrzeughalter tragen Sie Verantwortung – bis hin zur persönlichen Strafbarkeit. Welche Pflichten gelten und wie Sie sie rechtssicher erfüllen.

Das Wichtigste in Kürze
- Halter haften verschuldensunabhängig nach § 7 StVG.
- Führerscheinkontrolle mindestens halbjährlich und dokumentiert.
- Pflichtverstöße können zu Regress durch den Versicherer führen.
Halter ist nicht gleich Fahrer
Als Halter der Firmenfahrzeuge haftet Ihr Unternehmen nach § 7 StVG grundsätzlich für Schäden, die beim Betrieb entstehen – unabhängig vom Verschulden. Dazu kommen organisatorische Pflichten: Wer zulässt, dass jemand ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, macht sich nach § 21 StVG strafbar. Das betrifft auch Geschäftsführer und Fuhrparkverantwortliche persönlich.
Führerscheinkontrolle: wie oft?
Ein festes Intervall schreibt das Gesetz nicht vor. Die Rechtsprechung erwartet aber eine regelmäßige Prüfung; in der Praxis hat sich mindestens zweimal jährlich etabliert, bei Hinweisen auf Probleme öfter. Wichtig ist, dass die Kontrolle im Original erfolgt und dokumentiert wird.
Weitere Pflichten im Überblick
Rund um den Fuhrpark sollten Sie diese Punkte organisiert haben:
- Jährliche UVV-Prüfung der Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70 durch eine befähigte Person.
- Regelmäßige Unterweisung der Fahrer, schriftlich dokumentiert.
- Hauptuntersuchung (HU) und bei LKW Sicherheitsprüfung (SP) fristgerecht.
- Lenk- und Ruhezeiten sowie Tachografendaten bei Fahrzeugen über 3,5 t.
- Eine klare Dienstwagen- bzw. Fahrzeugüberlassungsrichtlinie.
Was passiert, wenn etwas fehlt?
Neben Bußgeldern und Strafverfahren drohen versicherungsrechtliche Folgen: Fährt jemand ohne Führerschein, kann der Kfz-Haftpflichtversicherer nach Regulierung beim Versicherungsnehmer Regress nehmen, in der Kasko kann die Leistung entfallen. Auch die Berufsgenossenschaft kann bei Verstößen Rückgriff nehmen.
Delegieren – aber richtig
Die Pflichten lassen sich auf einen Fuhrparkverantwortlichen übertragen, wenn das schriftlich, klar und an eine geeignete Person geschieht. Die Geschäftsleitung bleibt aber in der Kontrollpflicht. Digitale Werkzeuge mit Erinnerungsfunktion machen das deutlich einfacher.
Weniger Haftungsrisiko, mehr Ruhe
In unserem Kundenportal behalten Sie Führerscheinkontrolle, Fahrzeuge und Verträge im Blick – und wir stehen Ihnen bei Fragen persönlich zur Seite.


