Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: Welcher Schutz für welches Firmenfahrzeug?
Was zahlt welche Versicherung – und wann lohnt sich welche Stufe? Ein klarer Überblick für Unternehmer mit Fuhrpark.

Das Wichtigste in Kürze
- Haftpflicht ist Pflicht und deckt nur Schäden bei anderen.
- Teilkasko für Ereignisse von außen, Vollkasko auch bei eigener Schuld.
- Die Schutzstufe je Fahrzeuggruppe passend wählen.
Kfz-Haftpflicht: die Pflicht für jedes Fahrzeug
Ohne Kfz-Haftpflicht darf kein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Sie ersetzt Schäden, die Sie oder Ihre Fahrer anderen zufügen – an Personen, Sachen und Vermögen – und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Ihre eigenen Fahrzeuge sind dadurch nicht versichert.
- Gesetzliche Mindestdeckung: 7,5 Mio. € für Personen-, 1,3 Mio. € für Sach- und 50.000 € für reine Vermögensschäden.
- Unsere Empfehlung für Firmenflotten: 100 Mio. € pauschal, bei Personenschäden mindestens 15 Mio. € je Person.
- Wichtig für Gewerbe: Mitversicherung von Anhängern, Be- und Entladeschäden und Auslandsfahrten prüfen.
Teilkasko: Schutz vor Ereignissen von außen
Die Teilkasko zahlt für Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht durch einen selbst verursachten Unfall entstehen. Ein Schaden in der Teilkasko belastet in der Regel nicht den Schadenfreiheitsrabatt.
- Diebstahl des Fahrzeugs und fest verbauter Teile
- Brand, Explosion, Kurzschluss an der Verkabelung
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Tieren (je nach Vertrag nur Haarwild oder alle Tiere)
- Glasbruch, zum Beispiel ein Steinschlag in der Windschutzscheibe
- Marderbiss inklusive Folgeschäden (je nach Vertrag)
Vollkasko: auch selbst verschuldete Schäden
Die Vollkasko umfasst alle Leistungen der Teilkasko und zahlt zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen sowie bei Vandalismus durch Unbekannte. Sie ist für neue, finanzierte und geleaste Fahrzeuge fast immer Pflicht – die Leasinggesellschaft verlangt sie meist im Vertrag.
Welche Stufe für welches Fahrzeug?
In einer Flotte muss nicht jedes Fahrzeug gleich versichert sein. Eine bewährte Faustregel:
- Neu, geleast oder finanziert: Vollkasko, idealerweise mit GAP-Deckung.
- Drei bis sechs Jahre alt und noch wertvoll: Vollkasko mit höherer Selbstbeteiligung.
- Älter und geringer Restwert: Teilkasko oder nur Haftpflicht.
- Spezialaufbauten (Kühlkoffer, Kran, Hebebühne): Aufbauten ausdrücklich mitversichern.
Selbstbeteiligung clever wählen
Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag spürbar. Sie sollte aber zur Liquidität und zur Schadenhäufigkeit passen. In Flottenverträgen lassen sich Selbstbehalte oft je Fahrzeuggruppe unterschiedlich festlegen – genau hier liegt Sparpotenzial, das in Standardtarifen verschenkt wird.
Passt der Schutz zu jedem Fahrzeug?
Wir prüfen Ihren Fuhrpark Fahrzeug für Fahrzeug und stellen die Kasko-Stufen so ein, dass Sie nicht zu viel und nicht zu wenig zahlen.


